Wenn Sie in Ihrem eigenen Sterbefall später Ihr Vermögen nach der gesetzlichen Erbfolge vererben möchten, brauchen Sie keine Vorkehrungen zu treffen. Sollten Sie jedoch eigene Wünsche in Bezug auf die Erbberechtigten haben, empfiehlt sich das Verfassen eines Testaments.

In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehlen wir zwecks Beratung die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar. Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar. Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass diese Website lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.

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