Trauerfall
Tritt der Tod in häuslicher Umgebung ein, muss sofort der nächst erreichbare Arzt, möglichst der Hausarzt benachrichtigt werden.
Ist dieser nicht zu erreichen, sollten Sie sich an einen Arzt Ihres Vertrauens, an die ärztliche Notdienstzentrale oder an die Notrufzentrale (112) wenden. Dies ist erforderlich, damit der Arzt die Todesbescheinigung aussstellen kann.
Bei einem Todesfall in einer Einrichtung, einem Krankenhaus, Seniorenheim oder Hospiz kümmert sich das Personal um alle erforderlichen Schritte zur Ausstellung der Todesbescheinigung.
Rufen Sie uns nach Ausstellung der erforderlichen Papiere an, um einen Beratungstermin zu vereinbaren.
Bei einem Unfallgeschehen oder einer unklaren Todesursache übernimmt in der Regel die Polizei zunächst alle Formalitäten rund um Abholung und Bergung eines Verstorbenen.
Nach der Bearbeitung durch Polizei und Staatsanwaltschaft wird ein Beerdigungsschein ausgestellt.
In diesem Fall ist es sinnvoll, uns trotzdem unmittelbar nach der Todesfeststellung zu informieren, um die Zwischenzeit zur Vorbereitung der Bestattung zu nutzen.
